Liebe Schülerinnen und Schüler,
sicher haben Sie bereits manches
zu den letzten drei Schultagen vor den Weihnachtsferien aus den Medien
mitbekommen. Hier die zusammengefassten, offiziellen Regelungen aus dem
Kultusministerium und einige Bemerkungen von mir:
- Das
Kultusministerium ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, sich von
der Präsenz an den letzten drei Tagen (20.12. – 22.12.) freistellen zu
lassen um sich selber in Quarantäne zu begeben. Dies geht nur mit
vorherigem schriftlichem Antrag, bei Minderjährigen von den
Erziehungsberechtigen.
Bitte melden Sie sich nicht vom Unterricht ab! Wir alle haben gespürt, dass Schule und Schulgemeinschaft in Präsenz viel besser ist als im Lockdown!
Damit die Lehrerinnen und Lehrer planen können, muss der o.g. Antrag bis Mittwoch, 15.12. bei den Klassenlehrern eingegangen sein. Wer ohne Antrag fehlt, fehlt unentschuldigt! Es besteht kein Recht auf Online-Unterricht. Aufgaben, die Lehrerinnen und Lehrer für diese Zeit verteilen, müssen erledigt werden. Durch Freistellung versäumte Klassenarbeiten werden üblicherweise nachgeschrieben.
- Ich bedauere es sehr, dass wir in
diesem Jahr keinen Weihnachtsgottesdienst feiern können! Das war bisher
ein fröhlicher, besinnlicher Abschluss des Jahres mit vielen schönen
Beiträgen der Schülerinnen und Schüler. Die Regel besagt, dass, wenn
kein Weihnachtsgottesdienst gefeiert wird, der Unterricht am letzten
Schultag bis inklusive der sechsten Stunde zu halten ist.
Wir haben schulintern festgelegt, dass in den ersten vier Stunden regulärer Unterricht nach Stundenplan stattfindet. In den fünften Stunden verabschieden die Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen ihre Klassen in die Weihnachtsferien. Praktika finden an diesem 22.12. regulär statt, d.h. die Arbeitszeit richtet sich nach dem Betrieb!
Ich wünsche Ihnen allen ein schönes, friedvolles Weihnachtsfest und gesunde, erholsame Ferientage!!
Norbert Pellens